Satzung des Wirtschaftsphilologen Verbands Bayern e.V.

(Fassung von 2021)

1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Wirtschaftsphilologen Verband Bayern e.V. (WPV) mit Sitz in in Hösbach bei Aschaffenburg.

2 Zweck

Zweck des Verbandes ist die Förderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Bildung an bayerischen Schulen, insbesondere an den Gymnasien. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch wissenschaftliche und pädagogische Weiterbildung der Verbandsmitglieder in Fortbildungsveranstaltungen und Veröffentlichungen im Verbandsorgan. Der Verband vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und der Schulverwaltung. Außerdem berät und betreut er die Studenten der Wirtschaftswissenschaften für das Lehramt an Gymnasien. Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3 Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Verbandes können alle Personen werden, die das Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien in den in der Prüfungsordnung zugelassenen Fächerverbindungen mit Wirtschaftswissenschaften erfolgreich abgeschlossen haben. Der Vorstandschaft steht das Recht zu, auch andere Personen ohne Stimmrecht aufzunehmen. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag und Genehmigung durch die Vorstandschaft erworben. Ein Austritt aus dem Verband zum Kalenderjahresschluss ist möglich. Die Kündigung ist der Vorstandschaft schriftlich mitzuteilen. Ein Ausschluss von Mitgliedern kann wegen verbandswidrigen Verhaltens durch die Vorstandschaft beschlossen werden. Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig. Verbandswidriges Verhalten liegt auch vor, wenn ein Mitglied mit der Beitragszahlung zwei Jahre im Rückstand ist.

4 Beiträge

Der Verband erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

5 Vorstandschaft

Die Vorstandschaft besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1., 2. und 3. Stellvertreter, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Der Vorsitzende und der 1. Stellvertreter haben Einzelvertretung. Die übrigen Vorstandsmitglieder können den Verband nur gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.

6 Mitgliederversammlung

Die Angelegenheiten des Verbandes werden, soweit sie nicht durch die Vorstandschaft zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung geordnet. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist regelmäßig mindestens alle zwei Jahre von der Vorstandschaft durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre die Vorstandschaft in geheimer, schriftlicher Wahl. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 10 % der Verbandsmitglieder dies unter Angabe des Zweckes schriftlich fordern. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen jedoch der Zustimmung von dreiviertel der anwesenden Mitglieder.

7 Ehrenmitgliedschaft

Der Verband kann Persönlichkeiten, die sich um das wirtschaftliche Bildungswesen in Bayern besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern des Verbandes ernennen.

Verbandsanschrift:

wpv Bayern e. V.
c/o Hanns-Seidel-Gymnasium
An der Maas 2
63768 Hösbach

www.wirtschaftsphilologen.de